Waldhaus

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Das Waldhaus Küttigkofen steht allen Organen der Einwohner- und der Bürgergemeinde Küttigkofen, Institutionen und Vereinen aus der Gemeinde und der näheren Umgebung sowie Privatpersonen zur Verfügung. Über die Zulassung weiterer Kreise entscheidet der Bürgergemeinderat im Einzelfall.

Für die Benutzung des Waldhauses wird eine Gebühr von Fr. 50.- pro 24 Stunden oder angebrochenen Teil davon erhoben. Die Gebühr ist bei Bezug des Schlüssels in bar zu entrichten. Bei Bezug des Schlüssels ist gleichzeitig ein Depot von Fr. 30.- zu hinterlegen. Organe und Vereine der Einwohner- und der Bürgergemeinde sowie Einwohner und Einwohnerinnen sind von der Gebührenpflicht und der Depothinterlegung befreit. Bitte beachten Sie, dass es sich grundsätzlich um ein Holzerhaus handelt und dass deshalb weder Wasser- noch Stromanschlüsse vorhanden sind.

Waldhaus im Sommer

 

icon Reglement über die Benützung des Waldhauses (7.61 kB)