Leitbild

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Leitbild 1995

Das Leitbild mit seinen 8 «Grundsätzen» gilt nach seiner Verabschiedung durch den Gemeinderat als wegleitende Grundlage für alle weiteren Planungsarbeiten für die nächsten 15 Jahre bis ins Jahr 2010. Sollte sich die Situation allerdings schon früher wesentlich verändern, müsste die Gemeinde entsprechend früher die Verhältnisse neu überprüfen und wo nötig Anpassungen vornehmen.

Das Leitbild enthält eigentliche Idealvorstellungen für die weitere Entwicklung der Gemeinde. Diese hat aber nicht in jedem Fall direkte Steuerungsinstrumente in der Hand, um die aufgestellten Ziele durchzusetzen. Vor allem die weitere bauliche Entwicklung richtet sich erfahrungsgemäss nach Angebot und Nachfrage. Zwar hat die Gemeinde als Steuerungsinstrument die Ortsplanung und sie kann damit die Grösse der Bauzone nach den Zielvorstellungen des Leitbildes ausrichten. Ob aber die bauliche Entwicklung tatsächlich entsprechend der Prognose im Leitbild verläuft (1-3 Wohneinheiten pro Jahr) ist naturgemäss offen.

Die Gemeinde hat die folgenden 8 Grundsätze mit den entsprechenden Zielen für die anzustrebende Entwicklung der Gemeinde Küttigkofen formuliert:

Grundsatz 1

Küttigkofen als Wohnort und Bauerndorf mit hoher Qualität erhalten

  • Massvolles Wachstum im bisherigen Rahmen von durchschnittlich 1 bis 3 Wohnungen pro Jahr
  • Wohnungen vor allem als Eigenheime, daneben aber auch Mietwohnungen
  • Landsparende Wohnformen fördern
  • Anpassen der Grösse der Bauzone an die Grundsätze und Ziele des Leitbildes

Grundsatz 2

Erhalten und aufwerten des Dorfbildes

  • Erhalten der gewachsenen Baustruktur
  • Rücksicht auf die bestehende traditionelle Baustruktur
  • Neue Bauformen im Dorfbild einordnen
  • Gestalteter Dorfplatz als Treffpunkt für die Bevölkerung
  • Gestalten der Strassenräume

Grundsatz 3

Erhalten der bestehenden Siedlungsstrukturen im Landschaftsraum

  • Begrenzte bauliche Erweiterung und Öffnung der Nutzungsmöglichkeiten im engeren Bereich der Baugruppen

Grundsatz 4

Erhalten und stärken der einheimischen Gewerbebetriebe

  • Planungsrechtliche Voraussetzungen für die Sicherung des Weiterbestandes der bestehenden ortsansässigen Gewerbebetriebe schaffen