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Leitbild 1995

Das Leitbild mit seinen 8 «Grundsätzen» gilt nach seiner Verabschiedung durch den Gemeinderat als wegleitende Grundlage für alle weiteren Planungsarbeiten für die nächsten 15 Jahre bis ins Jahr 2010. Sollte sich die Situation allerdings schon früher wesentlich verändern, müsste die Gemeinde entsprechend früher die Verhältnisse neu überprüfen und wo nötig Anpassungen vornehmen.

Das Leitbild enthält eigentliche Idealvorstellungen für die weitere Entwicklung der Gemeinde. Diese hat aber nicht in jedem Fall direkte Steuerungsinstrumente in der Hand, um die aufgestellten Ziele durchzusetzen. Vor allem die weitere bauliche Entwicklung richtet sich erfahrungsgemäss nach Angebot und Nachfrage. Zwar hat die Gemeinde als Steuerungsinstrument die Ortsplanung und sie kann damit die Grösse der Bauzone nach den Zielvorstellungen des Leitbildes ausrichten. Ob aber die bauliche Entwicklung tatsächlich entsprechend der Prognose im Leitbild verläuft (1-3 Wohneinheiten pro Jahr) ist naturgemäss offen.

Die Gemeinde hat die folgenden 8 Grundsätze mit den entsprechenden Zielen für die anzustrebende Entwicklung der Gemeinde Küttigkofen formuliert:

Grundsatz 1

Küttigkofen als Wohnort und Bauerndorf mit hoher Qualität erhalten

  • Massvolles Wachstum im bisherigen Rahmen von durchschnittlich 1 bis 3 Wohnungen pro Jahr
  • Wohnungen vor allem als Eigenheime, daneben aber auch Mietwohnungen
  • Landsparende Wohnformen fördern
  • Anpassen der Grösse der Bauzone an die Grundsätze und Ziele des Leitbildes

Grundsatz 2

Erhalten und aufwerten des Dorfbildes

  • Erhalten der gewachsenen Baustruktur
  • Rücksicht auf die bestehende traditionelle Baustruktur
  • Neue Bauformen im Dorfbild einordnen
  • Gestalteter Dorfplatz als Treffpunkt für die Bevölkerung
  • Gestalten der Strassenräume

Grundsatz 3

Erhalten der bestehenden Siedlungsstrukturen im Landschaftsraum

  • Begrenzte bauliche Erweiterung und Öffnung der Nutzungsmöglichkeiten im engeren Bereich der Baugruppen

Grundsatz 4

Erhalten und stärken der einheimischen Gewerbebetriebe

  • Planungsrechtliche Voraussetzungen für die Sicherung des Weiterbestandes der bestehenden ortsansässigen Gewerbebetriebe schaffen

 


 

Grundsatz 5

Sichern der Funktionsfähigkeit der Gemeinde und bereitstellen der benötigten Infrastrukturanlagen, wo sinnvoll in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden

  • Sicherstellen und verbessern der Versorgung für den täglichen Bedarf
  • Schaffen von einfachen Möglichkeiten für Spiel, Sport und Freizeit
  • Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden bei der Lösung zusätzlicher öffentlicher Aufgaben

Grundsatz 6

Sicherheit für Velofahrer und Fussgänger

  • Sichern der Schulwege, insb. entlang der Hauptstrasse
  • Verkehrsberuhigende Massnahmen beim Dorfeingang
  • Gestaltung der Strassenräume

Grundsatz 7

Fördern und erhalten einer gesunden, zeitgemässen Landwirtschaft

  • Soweit die Ortsplanung dazu beitragen kann: schaffen guter Voraussetzungen für die existenzfähigen Landwirtschaftsbetriebe
  • Langfristiges Sichern des Kulturlandes durch Zuweisung zur Landwirtschaftszone
  • Fördern einer schonungsvollen Nutzung des Bodens als langfristige Existenzgrundlage für die Bauern
  • Gewinnen der Bereitschaft der Landwirte zur Mitwirkung bei der Schaffung von ökologischen Ausgleichsflächen

Grundsatz 8

Im gesamten Gemeindegebiet erhalten und verbessern der Lebensgrundlagen von standortheimischen Pflanzen und Tieren

  • Erhalten, pflegen und ergänzen der speziellen naturnahen Lebensräume von Pflanzen und Tieren
  • Gemäss Naturkonzept: gezielte Aufwertungsmassnahmen im gesamten Landschafts- und Siedlungsraum. Sofern Landwirtschaftsland betroffen ist: abgelten von Minderertrag und Mehraufwand* durch Beiträge des Bundes, des Kantons- und der Gemeinde
  • Erarbeiten von Pflegeplänen und Pflegevereinbarungen für die einzelnen Naturobjekte oder Gebiete in Absprache mit den Grundeigentümern und/oder Bewirtschaftern
  • Keine zusätzliche Versiegelung von Flur- und Waldwegen